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   KG, 29.07.2013 - (4) 161 Ss 127/13 (138/13)   

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https://dejure.org/2013,27735
KG, 29.07.2013 - (4) 161 Ss 127/13 (138/13) (https://dejure.org/2013,27735)
KG, Entscheidung vom 29.07.2013 - (4) 161 Ss 127/13 (138/13) (https://dejure.org/2013,27735)
KG, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - (4) 161 Ss 127/13 (138/13) (https://dejure.org/2013,27735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 29 BtMG, § 46 StGB
    Revision im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des Rauschgifts im angefochtenen Urteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestandskraft eines Schuldspruchs nach § 29 BtMG ohne tatrichterliche Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des tatgegenständlichen Betäubungsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darstellung der Strafzumessungsgesichtspunkte nach dem JGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11

    Rechtsmittelbeschränkung und Strafzumessung bei fehlenden Angaben zum

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13
    Denn es ist nicht zu besorgen, dass tatbestandliche Voraussetzungen in Frage stehen könnten (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 4. Januar 2012 - [4] 1 Ss 466/11 [322/11] - und 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] -).

    Die Urteilsfeststellungen sind damit hinsichtlich eines Umstandes, der neben Art und Menge des Betäubungsmittels für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat von besonderer Bedeutung ist (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2012 - [4] 1 Ss 466/11 [322/11] - m.w.Nachw.), lückenhaft.

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13
    Andererseits ist angesichts des festgestellten Gewichts des sichergestellten Haschischgemischs (ca. 1,5 Gramm) ausgeschlossen, dass ein Besitz in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vorgelegen haben könnte, da der hierfür maßgebliche Grenzwert für Haschischgemische bei einem Wirkstoffgehalt von 7, 5 Gramm THC liegt (vgl. BGHSt 33, 8; BGH NStZ 1996, 139 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. BGHSt 34, 345 m.w.Nachw.).
  • OLG Oldenburg, 08.05.2009 - 1 Ss 46/09

    Zugänglichmachen von gewaltpornographischen Dateien durch Nutzung einer

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13
    Die für die Bemessung der Strafe wesentlichen Umstände müssen deshalb in den Urteilsgründen so vollständig wiedergegeben sein, dass es dem Revisionsgericht möglich ist, das dabei ausgeübte Ermessen auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2009 - [4] 1 Ss 46/09 [126/09] - Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 337 Rdn. 34, jeweils m.w.Nachw.); dabei ist zu berücksichtigen, dass § 54 Abs. 1 JGG eine gegenüber § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO erweiterte Begründungspflicht enthält.
  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13
    Andererseits ist angesichts des festgestellten Gewichts des sichergestellten Haschischgemischs (ca. 1,5 Gramm) ausgeschlossen, dass ein Besitz in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vorgelegen haben könnte, da der hierfür maßgebliche Grenzwert für Haschischgemische bei einem Wirkstoffgehalt von 7, 5 Gramm THC liegt (vgl. BGHSt 33, 8; BGH NStZ 1996, 139 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 134/96

    Kenntnis von Vorstrafen - Mitteilung des Urteilstenors - Präzise Zusammenfassung

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13
    Das erfordert in der Regel Darlegungen über den Zeitpunkt der Verurteilung, die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolge sowie deren Vollstreckung, darüber hinaus aber auch - in kurzer, präziser Zusammenfassung (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 266) - die Angabe des Gegenstandes der früheren Verurteilung durch Beschreibung der ihr zugrunde liegenden Straftat(en) (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. November 2009 - [4] 1 Ss 406/09 [226/09] - und 13. September 2012 - [4] 121 Ss 174/12 [211/12] - Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 267 Rn. 18, jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13
    bb) Hinzu kommt, dass Vorstrafen, soweit sie bei der Wahl der Rechtsfolge und der Strafzumessung im engeren Sinne berücksichtigt werden sollen, in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten in den Urteilsgründen mitgeteilt werden müssen, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 23, 24 m.w.Nachw.).
  • KG, 21.02.2012 - 121 Ss 32/12

    Angaben zu Handelsmengen und Wirkstoffgehalt

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13
    Denn es ist nicht zu besorgen, dass tatbestandliche Voraussetzungen in Frage stehen könnten (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 4. Januar 2012 - [4] 1 Ss 466/11 [322/11] - und 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] -).
  • KG, 29.04.2022 - 161 Ss 51/22

    Anforderungen an die gerichtlichen Feststellungen für eine Verurteilung wegen

    Erforderlich sind danach eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Biografie des Angeklagten, eine Bewertung der Tat im Zusammenhang mit dessen Lebensverhältnissen sowie die Begründung der hiernach unter Berücksichtigung ihrer Eingriffsintensität erforderlichen Rechtsfolgen, wobei die Anforderungen an die Begründung tendenziell mit der Eingriffsintensität der erforderlichen Rechtsfolge ansteigen (vgl. KG, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - (4) 121 Ss 217/16 (3/17) - und vom 29. Juli 2013 - (4) 161 Ss 127/13 (138/13) -).
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